Amtliche Meldung

Afrikanische Schweinpest: Regeln für Hunde, Jäger und Landwirte

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) muss weiterhin konzentriert und streng bekämpft werden: In Hessen ist die Lage nach wie vor angespannt und insgesamt hat die Schwarzwildpopulation im Frühjahr sehr stark zugenommen – auch im Landkreis Mainz-Bingen. „Daher sind auch weiterhin nur wenige Lockerungen der bestehenden Sperr- und Bekämpfungsvorgaben zu rechtfertigen“, sagte der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Markus Wacker. Allgemeinverfügungen vom März und vom Juni regeln dies, nachzulesen auf der Homepage des Landkreises Mainz-Bingen www.mainz-bingen.de unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Danach gibt es eine kleine Lockerung für Hundehalter in folgenden Bereichen:

  • zwischen Mainz, Budenheim, Ingelheim und Bingen-Kempten südlich der Autobahn A 60 und östlich der A 643;
  • zwischen Mainz und Guntersblum westlich der B9; hier keine Anleinpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften auf freier Fläche;
  • Anleinpflicht in diesem Bereich nur noch in Waldgebieten.

Weiterhin strikt eingehalten werden muss die Leinenpflicht aber außerhalb geschlossener Ortschaften:

  • von Mainz über Budenheim, Ingelheim bis Bingen-Kempten nördlich der A 60 und westlich der A 643;
  • von Mainz bis Guntersblum zwischen der B 9 und dem Rhein inklusive Oppenheimer Wäldchen und Fischteich Guntersblum.
  • Im Lennebergwald gilt ohnehin als Waldgebiet weiterhin die Anleinpflicht.

Die Jagd auf Federwild, Raubwild und Rehwild mit Jagdwaffen wird praxisgerecht gestaltet, die Jagd auf Schwarzwild ist in der Sperrzone kürzlich neu geregelt und damit an die dringende Notwendigkeit der verstärkten Bejagung angepasst worden. Beides dient auch dazu, Wildschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu minimieren. Für die Landwirtschaft gilt, dass südlich der Autobahn A 60 von Mainz nach Bingen und westlich der B 9 von Guntersblum nach Mainz die Anbauflächen für Getreide und Erbsen ohne vorherigen Drohnenüberflug abgeerntet werden können. Anbauflächen mit Raps und Mais müssen in dem genannten Gebiet maximal 48 Stunden vor der Ernte mit Drohnen
abgeflogen werden. In den Kerngebieten entlang des Rheins – nördlich der A 60 und östlich der B 9 – müssen die Felder 24 Stunden vor der Ernte mit einer Drohne abgeflogen werden.

Nähere Infos zu den aktuellen Regelungen gibt es auf unserer ASP-Sonderseite unter www.mainz-bingen.de. Dort sind zudem bei den öffentlichen Bekanntmachungen die Allgemeinverfügungen abrufbar.

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