Anordnung zur Durchführung von Bestattungen in der Ortsgemeinde Lörzweiler vom 04.02.2021

An Bestattungen dürfen als Trauergäste nur der genannte Personenkreis nach der jeweils gültigen Corona-Landesbekämpfungsverordnung teilnehmen. Über diesen Personenkreis hinaus dürfen weitere Personen an der Trauerfeier teilnehmen, sofern sichergestellt ist, dass die Personenbegrenzung eingehalten wird. In der Trauerhalle dürfen sich somit nicht mehr als 6 Personen gleichzeitig aufhalten (ausgenommen Bedienstete, Pfarrer, freie Redner, Bestatter). Bei Bestattungen gilt Maskenpflicht in der Trauerhalle, auf dem Friedhof und auf den Parkplätzen mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP Maske), oder eine Maske der Standards KN 95/N95 oder FFP 2 zu tragen ist. Die Begleitung der Trauerfeier durch Gesangsvereine muss unterbleiben.

Steffan Haub
Ortsbürgermeister
Rheinstraße 1
55296 Lörzweiler
www.loerzweiler.de

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